Kostenerstattung
Der wachsenden Nachfrage nach osteopathischen Behandlungen begegnen zahlreiche Krankenkassen mit entsprechenden Angeboten an ihre Versicherten. So übernimmt beispielsweise eine namhafte Krankenkasse in Sachsen-Anhalt unter bestimmten Bedingungen für vier osteopathische Behandlungen bis zu 240,00 € pro Kalenderjahr (Stand Juni 2022).
Ob, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen auch Ihre Krankenversicherung die Kosten für osteopathische Behandlungen übernimmt, erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse. Für einen ersten diesbezüglichen Überblick genügt zumeist ein Besuch der Webseite Ihrer Krankenkasse und die anschließende Eingabe des Suchbegriffes "Osteopathie".
Darüber hinaus bieten zahlreiche namhafte Versicherungsunternehmen private Krankenzusatzversicherungen (zumeist Heilpraktikerversicherung, Naturheilkunde- oder Naturheilverfahrenversicherung genannt) an, welche für einen monatlichen Versicherungsbeitrag ab circa 20,00 € die Kosten osteopathischer Behandlungen in Höhe von 80 % bis 100 % erstatten. Eine entsprechende Suche über einschlägige Online-Vergleichsportale kann Ihnen diesbezüglich bei Interesse einen ersten Überblick verschaffen.